Die Frage, welche Vorsteuern erstattungsfähig sind, ist auch in der EU (noch) nicht einheitlich geregelt. Es gelten daher die nationalen Vorschriften.
Details für einzelne Länder finden Sie auf unserer Übersicht:
Vorsteuervergütung im Überblick.
Erstattungsfähig kann insbesondere die Mehrwertsteuer auf die folgenden Ausgaben sein:
- Messekosten
- Hotelübernachtung
- Verpflegung
- Bewirtung
- Mietwagen
- Benzin und Diesel
- Seminar- und Tagungskosten
- Transportkosten
- Kosten für Telekommunikation
- Reparaturleistungen
