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Die Frage, welche Vorsteuern erstattungsfähig sind, ist auch in der EU (noch) nicht einheitlich geregelt. Es gelten daher die nationalen Vorschriften.

Details für einzelne Länder finden Sie auf unserer Übersicht:
Vorsteuervergütung im Überblick.

Erstattungsfähig kann insbesondere die Mehrwertsteuer auf die folgenden Ausgaben sein:


  • Messekosten
  • Hotelübernachtung
  • Verpflegung
  • Bewirtung
  • Mietwagen
  • Benzin und Diesel
  • Seminar- und Tagungskosten
  • Transportkosten
  • Kosten für Telekommunikation
  • Reparaturleistungen